Rechtliches

Auftrags­verarbeitungs­vertrag

Deutsche Fassung

Version 3, 21. Oktober 2026

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag gilt für jeden Kunden von Briola. Er liegt auf Niederländisch, Französisch, Englisch und Deutsch vor; weichen die Fassungen voneinander ab, gilt der niederländische Text. Weitere Fassungen: Nederlands, Français, English.

Parteien und Aufbau

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird geschlossen zwischen dem Kunden, dem Unternehmen, das mit uns einen Vertrag über den Dienst Briola schließt, als Verantwortlichem und Timofej Taraszenko, Einzelunternehmen (eenmanszaak, natürliche Person), als Auftragsverarbeiter. Die Angaben zu beiden Parteien stehen in Anhang I. In diesem Vertrag heißt der Auftragsverarbeiter auch „wir“; Briola ist der Name unseres Dienstes.

Der Vertrag besteht aus den Standardvertragsklauseln, die die Europäische Kommission für das Verhältnis zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern erlassen hat (Artikel 28 Absatz 7 DSGVO), und aus den vier Anhängen, die wir unten für unseren Dienst ausgefüllt haben. Die Quelle steht am Ende dieser Seite.

Er ist Teil des Vertrags über den Dienst und unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Artikel 12) und kommt zusammen mit diesem Vertrag zustande (Artikel 3 der AGB). Er gilt, solange dieser Vertrag läuft, und danach, solange wir noch personenbezogene Daten für den Kunden verarbeiten (Anhang II). Bei Widersprüchen zu den AGB oder zu anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien haben diese Klauseln Vorrang (Klausel 4).

Die Klauseln selbst ändern sich nicht (Klausel 2). Ändern wir einen Anhang, gehen wir wie bei den AGB vor: mit Angabe des Grundes, mindestens zwei Monate im Voraus und mit dem Recht des Kunden, den Vertrag kostenlos zu beenden (Artikel 15). Einen neuen Unterauftragsverarbeiter kündigen wir nach Anhang IV an.

Getroffene Wahl und Ergänzungen

  • Klausel 1 Buchstabe a: Die Klauseln dienen der Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 DSGVO. Die Verordnung (EU) 2018/1725, die nur für die Organe und Einrichtungen der Union gilt, ist nicht anwendbar.
  • Klausel 5, Beitritt weiterer Parteien: nicht übernommen. Jedes Unternehmen schließt diesen Vertrag mit seinem eigenen Vertrag über den Dienst.
  • Klausel 7.7 Buchstabe a: Option 2, allgemeine schriftliche Genehmigung für die Unterauftragsverarbeiter der Liste in Anhang IV. Jede Änderung dieser Liste kündigen wir mindestens 14 Tage im Voraus an, wie in Artikel 12.1 der AGB.
  • Klausel 9.2: Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten melden wir spätestens 24 Stunden, nachdem sie uns bekannt geworden ist (Anhang III).

Standardvertragsklauseln

Text der Europäischen Kommission; ausgefüllt ist nur die oben genannte Wahl.

Abschnitt I

Klausel 1 Zweck und Anwendungsbereich
  1. a) Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden.
  2. b) Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder Artikel 29 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten.
  3. c) Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.
  4. d) Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.
  5. e) Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
  6. f) Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 erfüllt werden.
Klausel 2 Unabänderbarkeit der Klauseln
  1. a) Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.
  2. b) Dies hindert die Parteien nicht daran die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.
Klausel 3 Auslegung
  1. a) Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
  2. b) Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 bzw. der Verordnung (EU) 2018/1725 auszulegen.
  3. c) Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.
Klausel 4 Vorrang

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.

Klausel 5 - fakultativ Kopplungsklausel

Nicht übernommen. Jedes Unternehmen schließt diesen Vertrag mit seinem eigenen Vertrag über den Dienst.

Abschnitt II. Pflichten der Parteien

Klausel 6 Beschreibung der Verarbeitung

Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.

Klausel 7 Pflichten der Parteien
7.1. Weisungen
  1. a) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.
  2. b) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679, die Verordnung (EU) 2018/1725 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.
7.2. Zweckbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.

7.3. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.

7.4. Sicherheit der Verarbeitung
  1. a) Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.
  2. b) Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
7.5. Sensible Daten

Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.

7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln
  1. a) Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.
  2. b) Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.
  3. c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.
  4. d) Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
  5. e) Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.
7.7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
  1. a) Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 14 Tage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann.
  2. b) Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 unterliegt.
  3. c) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.
  4. d) Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
  5. e) Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche - im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist - das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.
7.8. Internationale Datenübermittlungen
  1. a) Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 im Einklang stehen.
  2. b) Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.
Klausel 8 Unterstützung des Verantwortlichen
  1. a) Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.
  2. b) Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.
  3. c) Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:
    1. 1) Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
    2. 2) Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
    3. 3) Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
    4. 4) Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
  4. d) Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.
Klausel 9 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 oder gegebenenfalls den Artikeln 34 und 35 der Verordnung (EU) 2018/1725 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.

9.1. Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:

  1. a) bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);
  2. b) bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:
    1. 1) die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
    2. 2) die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
    3. 3) die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

    Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;

  3. c) bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
9.2. Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:

  1. a) eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);
  2. b) Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;
  3. c) die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.

Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß Artikel 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.

Abschnitt III. Schlussbestimmungen

Klausel 10 Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags
  1. a) Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche - unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 - den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.
  2. b) Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn
    1. 1) der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
    2. 2) der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 nicht erfüllt;
    3. 3) der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln, der Verordnung (EU) 2016/679 und/oder der Verordnung (EU) 2018/1725 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.
  3. c) Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.
  4. d) Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.

Anhang I. Liste der Parteien

Verantwortlicher

Name
der Kunde, also das Unternehmen, das mit uns den Vertrag über den Dienst schließt, wie in der Bestellung oder im angenommenen Angebot angegeben
Anschrift
die Anschrift des Kunden laut Bestellung oder Angebot
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson
die Person und die E-⁠Mail-Adresse, die der Kunde in der Bestellung angibt; hat der Kunde einen Datenschutzbeauftragten, nennt er ihn dort ebenfalls
Unterschrift und Beitrittsdatum
durch den Abschluss des Vertrags über den Dienst, am Tag seines Zustandekommens (Artikel 3 der AGB)

Auftragsverarbeiter

Name
Timofej Taraszenko, Einzelunternehmen (eenmanszaak, natürliche Person)
Anschrift
Roeland Saverystraat 28, 8500 Kortrijk, Belgien
Unternehmens- und MwSt.-Nummer
Unternehmensnummer (ZDU) 1043.139.285; MwSt.-Nummer BE 1043.139.285
Name, Funktion und Kontaktdaten der Kontaktperson
Timofej Taraszenko, Inhaber des Einzelunternehmens; E-⁠Mail info@briola.be
Datenschutzbeauftragter
nicht benannt
Unterschrift und Beitrittsdatum
wie beim Verantwortlichen

Anhang II. Beschreibung der Verarbeitung

Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden

  • Nutzer der Verwaltungsoberfläche des Kunden: der Kunde selbst, wenn er eine natürliche Person ist, seine Führungskräfte und das Personal, dem er Zugang gibt;
  • Personen, die in den Inhalten des Kunden zu sehen sind oder genannt werden, wenn der Kunde sie auf seinen Bildschirmen zeigt, etwa Personal, der Inhaber oder Gäste auf Fotos und Videos.

Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

  • Kontodaten der Nutzer: Name, E-⁠Mail-Adresse oder Benutzername, Anmeldedaten, Rolle und Rechte, die Lokale, die der Nutzer verwalten darf, PIN-Codes und Einstellungen wie die Sprache;
  • Inhalte, die der Kunde in den Dienst stellt oder die wir auf seine Weisung eingeben (Artikel 2.3 der AGB): Speisekarten, Fotos, Videos, Texte und Zeitpläne, soweit sie eine Person zeigen oder nennen.

Verarbeitete sensible Daten (falls zutreffend)

Keine. Der Dienst ist nicht für sensible Daten im Sinne von Klausel 7.5 bestimmt, und der Kunde stellt keine in den Dienst. Enthalten seine Inhalte dennoch solche Daten, gelten die Maßnahmen in Anhang III, und wir löschen sie auf seine Weisung.

Art der Verarbeitung

Wir speichern die Daten auf Servern in der Europäischen Union, zeigen die Inhalte des Kunden über die Player auf seinen Bildschirmen, verwalten die Konten und Rechte seiner Nutzer und sehen Daten ein oder ändern sie, wenn der Kunde uns um Unterstützung bittet oder eine einmalige Leistung bestellt, etwa die Eingabe seiner Speisekarte.

Zweck(e), für den/die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden

  • Speisekarten, Medien und Zeitpläne des Kunden speichern und auf seinen Bildschirmen zeigen;
  • seine Bildschirme, Lokale, Nutzer und deren Rechte verwalten;
  • Support leisten und die einmaligen Leistungen erbringen, die der Kunde bestellt.

Dauer der Verarbeitung

Solange der Vertrag über den Dienst läuft. Nach jedem Vertragsende kann der Kunde seine Speisekarten, Medien und Zeitpläne noch mindestens 30 Tage in einem gängigen, maschinenlesbaren Format exportieren (Artikel 6.5 der AGB). Danach löschen wir die personenbezogenen Daten und bestätigen dies schriftlich (Klausel 10 Buchstabe d), außer dem, was wir nach dem Recht der Union oder Belgiens aufbewahren müssen. Auf schriftliche Weisung des Kunden löschen wir früher.

Was wir für eigene Zwecke verarbeiten

Für die folgenden Daten sind wir selbst Verantwortlicher; sie fallen nicht unter diese Klauseln, sondern unter unsere Datenschutzerklärung: die Kontakt- und Rechnungsdaten des Kunden und den Vertrag selbst; Nachrichten an unseren Support; die technischen Daten, die der Player sendet, um den Dienst zu erbringen und zu warten (Artikel 10.4 der AGB: ein Lebenszeichen, den Synchronisationsstatus, das Wiedergabeprotokoll und technische Diagnosedaten wie Temperatur, Speicher und Neustarts); und die technischen Protokolle unserer Server. Halten wir fest, wer was veröffentlicht hat, tun wir das auch als eigenen Nachweis.

Anhang III. Technische und organisatorische Maßnahmen, einschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten

Hier stehen die Maßnahmen, die wir anwenden; was hier nicht steht, versprechen wir nicht. Zertifizierungen haben wir keine.

Wo die Daten liegen

Auf Servern eines Hosting-Anbieters in der Europäischen Union, mit dem wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag haben. Für die physische Sicherheit der Server sorgt dieser Anbieter in seinen Rechenzentren.

Wer Zugang hat

Nur wer den Dienst erbringt oder wartet, und nur soweit unbedingt erforderlich (Klausel 7.4 Buchstabe b). Wer in unserem Auftrag Zugang hat, arbeitet von der Europäischen Union aus und ist schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. Niemand, der für uns arbeitet, greift von einem Land außerhalb der Europäischen Union auf Kundendaten zu. Der Verwaltungszugang zu den Servern erfolgt mit einem persönlichen Schlüssel je Person; Passwörter werden nicht geteilt.

Abnahmetests

Neue Versionen werden in einer getrennten Umgebung ausschließlich mit erfundenen Daten getestet. Kundendaten verwenden wir dafür nicht, auch nicht in pseudonymisierter Form.

Nutzer und Rechte im Dienst

Jeder Nutzer meldet sich mit einem eigenen Konto an. Die Bedienung der Bildschirme vom Telefon oder Tablet aus ist mit einem PIN-Code geschützt. Der Kunde bestimmt selbst, wer Zugang zu welchen Lokalen hat, und kann einen Nutzer zentral deaktivieren.

Die Player

Der Player öffnet keine eingehenden Ports: Er verbindet sich selbst mit dem Dienst. Wir empfehlen dem Kunden, die Player in ein eigenes Gastnetz zu setzen, getrennt vom Netz der Kasse.

Keine Daten über Gäste

Der Dienst hat keine Kameras oder Mikrofone und verarbeitet keine Daten über die Gäste des Lokals, außer dem, was der Kunde selbst in seine Inhalte stellt.

Aufbewahrung, Export und Löschung

Wie in Anhang II unter der Dauer der Verarbeitung beschrieben.

Unterstützung des Kunden

In der Verwaltungsoberfläche kann der Kunde Nutzer selbst hinzufügen, ändern und deaktivieren und Inhalte ändern oder entfernen; so kann er die meisten Anträge betroffener Personen selbst erledigen. Was er nicht selbst kann, etwa einen Nutzer vollständig löschen oder die Daten einer einzelnen Person zusammenstellen, erledigen wir auf seine schriftliche Weisung. Einen Antrag, den eine betroffene Person direkt an uns richtet, leiten wir unverzüglich an den Kunden weiter (Klausel 8 Buchstabe a). Für eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder eine Konsultation der Aufsichtsbehörde stellen wir auf Anfrage die Angaben aus diesem Vertrag bereit und alles, was wir sonst über die Verarbeitung wissen (Klausel 8 Buchstabe c).

Meldung von Verletzungen

Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten melden wir dem Kunden unverzüglich und spätestens 24 Stunden, nachdem sie uns bekannt geworden ist, per E-⁠Mail an die Kontaktperson in Anhang I, mit den Angaben nach Klausel 9.2. Was wir dann noch nicht wissen, reichen wir nach, sobald wir es wissen. Anlaufstelle für weitere Informationen ist die E-⁠Mail-Adresse des Auftragsverarbeiters in Anhang I.

Schwachstellen

Jeder kann eine Schwachstelle im Dienst oder im Player an die Adresse in unserer Datei security.txt (briola.be/.well-known/security.txt) melden.

Unterauftragsverarbeiter

Jedem Unterauftragsverarbeiter erlegen wir vertraglich im Wesentlichen dieselben Pflichten auf wie diese Klauseln (Klausel 7.7 Buchstabe b), und wir setzen nur Anbieter ein, die die Daten im Europäischen Wirtschaftsraum verarbeiten oder jede Übermittlung nach Kapitel V DSGVO absichern (Klausel 7.8).

Anhang IV. Liste der Unterauftragsverarbeiter

Nach Klausel 7.7 Buchstabe a, Option 2, erteilt uns der Kunde die allgemeine Genehmigung für Unterauftragsverarbeiter der folgenden Kategorien:

1. Hosting des Dienstes

Ein Hosting-Anbieter mit Servern in der Europäischen Union. Er speichert alle Daten aus Anhang II und betreibt den Dienst, solange der Vertrag läuft und bis zur Löschung nach Anhang II.

2. Versand der E-⁠Mails des Dienstes

Ein E-⁠Mail-Dienst. Er versendet die Nachrichten des Dienstes an die Nutzer, etwa Einladungen und Benachrichtigungen, und verarbeitet dafür deren Namen und E-⁠Mail-Adresse, solange der Vertrag läuft. Verarbeitung im Europäischen Wirtschaftsraum; eine Übermittlung nur nach Klausel 7.8.

3. Entwicklung und technische Verwaltung

Natürliche Personen, die in unserem Auftrag die Software und die Server warten. Sie haben nur insoweit Zugang zu den Daten, wie diese Aufgabe es erfordert, von der Europäischen Union aus (Anhang III), solange der Vertrag läuft.

Auf Anfrage senden wir dem Kunden die aktuelle Liste mit Name, Anschrift und Ort der Verarbeitung jedes Unterauftragsverarbeiters, den wir einsetzen: Eine E-⁠Mail an die Adresse in Anhang I genügt.

Jedes Hinzufügen oder Ersetzen eines Unterauftragsverarbeiters, auch innerhalb einer der Kategorien oben, teilen wir dem Kunden mindestens 14 Tage im Voraus per E-⁠Mail mit. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist und finden wir keine Lösung, kann er den Vertrag kostenlos beenden (Artikel 12.1 der AGB).

Unsere Buchhaltung, die Rechnungsstellung über Peppol und die Zahlungen verarbeiten Daten, für die wir selbst Verantwortlicher sind (Anhang II); diese Anbieter sind keine Unterauftragsverarbeiter und stehen nicht auf dieser Liste.

Quelle und Sprachen

Der Wortlaut der Klauseln ist der des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021 über Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern gemäß Artikel 28 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und Artikel 29 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 199 vom 7.6.2021, S. 18). In dieser Darstellung ist nur die Wahl getroffen, und die Fristen sind eingesetzt; die Gestaltung folgt dieser Website.

Dieser Vertrag liegt auf Niederländisch, Französisch, Englisch und Deutsch vor. Weichen die Fassungen voneinander ab, gilt der niederländische Text.